Die Gründe für die Umwandlung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) in eine Aktiengesellschaft (AG) sind vielfältig und markieren einen bedeutenden Schritt in der Weiterentwicklung eines Unternehmens.
Eine Umwandlung wird dadurch gekennzeichnet, dass die bisherige Gesellschaft als Rechtsträgerin bestehen bleibt und ihre wirtschaftliche und rechtliche Identität wahrt.
Das Verfahren der Umwandlung richtet sich nach den Bestimmungen des Fusionsgesetzes (FusG). Dabei obliegt die Aufgabe beim obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgan der umzuwandelnden Gesellschaft, gestützt auf eine aktuelle Bilanz den Umwandlungsplan und den Umwandlungsbericht zu erstellen (Art. 58–61 FusG). Zudem müssen die zur Einhaltung der Gründungsvorschriften der neuen Rechtsform erforderlichen Schritte (Art. 57 FusG) eingeleitet werden.
Die Umwandlungsbilanz, der Umwandlungsplan sowie der Umwandlungsbericht unterliegen nach Art. 62 FusG einer Prüfung durch einen zugelassenen Revisionsexperten. Der unabhängige Umwandlungsprüfer gibt ein Urteil darüber ab, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Umwandlung, namentlich die Gründungsvorschriften erfüllt sind und ob die Rechtsstellung der Gesellschafter nach der Umwandlung gewahrt bleibt.
Das FusG ermöglicht kleineren oder mittleren Unternehmen (KMU) ein erleichtertes Umwandlungsverfahren, sofern die Gesellschafter einstimmig auf das Erstellen eines Umwandlungsberichts, auf die Prüfung der Umwandlungsbilanz, des Umwandlungsplans und des Prüfungsberichts eines Umwandlungsprüfers sowie auf das Einsichtsverfahren verzichten (Art. 61 Abs. 2 FusG, Art. 62 Abs. 2 FusG sowie Art. 63 Abs. 2 FusG). Die Bestimmungen zur Gründung einer AG kommen jedoch laut Art. 57 FusG sinngemäss zur Anwendung und es bedarf für die Umwandlung einer GmbH in eine AG eines Gründungsberichtes in Analogie zu Art. 635a OR , welcher prüfpflichtig ist.
Als zugelassene Revisionsexpertin werden Sie durch PRÜFAG als unabhängiger Umwandlungsprüfer professionell unterstützt.
Wir sind die PRÜFAG Wirtschaftsprüfung AG, ein erfahrenes Schweizer Unternehmen mit Sitz in Zürich, spezialisiert auf Wirtschaftsprüfung und treuhänderische Dienstleistungen, sowie Lohnbuchkontrollen . Seit 1980 bieten wir umfassende Services wie ordentliche und eingeschränkte Revisionen, Unternehmensbewertungen, Due Diligence sowie GAV- und Lohngleichheitskontrollen. Mit unserem kompetenten Team und einem breiten Dienstleistungsportfolio unterstützen wir Unternehmen dabei, finanzielle Integrität und Compliance sicherzustellen.
Die Umwandlung einer GmbH in eine Aktiengesellschaft (AG) ist oft ein logischer Entwicklungsschritt – etwa bei wachsender Unternehmensgrösse, dem Wunsch nach einer breiteren Kapitalbasis oder einem geplanten Generationenwechsel. Auch der höhere Reputationswert einer AG kann für Geschäftspartner und Investoren entscheidend sein.
Bei der Umwandlung bleibt das Unternehmen als Rechtsträger bestehen. Das bedeutet: Es handelt sich nicht um eine Neugründung, sondern um eine Weiterführung unter neuer Rechtsform – mit allen bestehenden Verträgen, Rechten und Pflichten. Dieser Schritt bringt jedoch einige formale Anforderungen mit sich, insbesondere in Bezug auf Bilanz, Berichte und Prüfung.
Für eine rechtskonforme Umwandlung ist es notwendig, dass bestimmte Unterlagen – wie die aktuelle Bilanz und ein detaillierter Umwandlungsbericht – erstellt und geprüft werden. Hier kommt PRÜFAG ins Spiel: Als zugelassene Revisionsexpertin prüfen wir diese Unterlagen unabhängig und bestätigen, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten sind und die Interessen der Gesellschafter gewahrt bleiben.
Kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) profitieren unter bestimmten Bedingungen sogar von einem vereinfachten Verfahren. Auch in solchen Fällen bleibt jedoch ein prüfpflichtiger Gründungsbericht notwendig – vergleichbar mit jenem bei einer qualifizierten Gründung.