Gemäss dem Schweizer Obligationenrecht (OR) sind gewisse Unternehmen verpflichtet, ihre Jahresrechnung einer ordentlichen Revision zu unterziehen, wenn gewisse Grössenkriterien erreicht werden.
Gemäss Art. 727 Abs. 1 Ziff. 2 unterliegen Gesellschaften, die zwei der nachstehenden Grössen in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren überschreiten, der ordentlichen Revision:
Die Gesellschaft ist sodann verpflichtet, einen zugelassenen Revisionsexperten nach den Vorschriften des Revisionsaufsichtsgesetzes (RAG) als Revisionsstelle zu bezeichnen.
Die gesetzliche Revisionsstelle prüft, ob die Jahresrechnung den gesetzlichen Vorschriften, den Statuten und dem gewählten Regelwerk zur Rechnungslegung entspricht und ob der Antrag des Verwaltungsrats an die Generalversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinnes den gesetzlichen Vorschriften und den Statuten entspricht. In ihrer Berichterstattung an die Generalversammlung macht die Revisinsstelle zudem eine Aussage darüber, ob ein internes Kontrollsystem (IKS) nach den Vorgaben von Art. 728a Abs. 1 Ziff. 3 OR existiert.
Der Prüfer erstattet dabei nicht nur einen Bericht an die Generalversammlung (Revisionsstellenbericht), sondern informiert in einem umfassenden Bericht auch den Verwaltungsrat über die Durchführung der Revision, deren Ergebnisse, Feststellungen zur Rechnungslegung und zum IKS.
Wir sind die PRÜFAG Wirtschaftsprüfung AG, ein erfahrenes Schweizer Unternehmen mit Sitz in Zürich, spezialisiert auf Wirtschaftsprüfung und treuhänderische Dienstleistungen, sowie Lohnbuchkontrollen . Seit 1980 bieten wir umfassende Services wie ordentliche und eingeschränkte Revisionen, Unternehmensbewertungen, Due Diligence sowie GAV- und Lohngleichheitskontrollen. Mit unserem kompetenten Team und einem breiten Dienstleistungsportfolio unterstützen wir Unternehmen dabei, finanzielle Integrität und Compliance sicherzustellen.
Das Erreichen der Schwellenwerte zur ordentlichen Revision gemäss Schweizer Obligationenrecht (OR) markiert einen wichtigen Meilenstein in der Unternehmensentwicklung. Es zeigt nicht nur wirtschaftliches Wachstum, sondern auch, dass Ihr Unternehmen in eine neue Phase der finanziellen Rechenschaftspflicht und Transparenzanforderungen eintritt.
In einer zunehmend regulierten Geschäftswelt ist Vertrauen ein zentraler Erfolgsfaktor. Die ordentliche Revision stärkt dieses Vertrauen – durch eine unabhängige Prüfung Ihrer Jahresrechnung, nachvollziehbare Finanzinformationen und die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften des OR.
Als gesetzliche Revisionsstelle prüfen wir Unternehmen unterschiedlicher Branchenzugehörigkeit. PRÜFAG punktet mit viel persönlichem Engagement, Flexibilität und ihren fachkompetenten Mitarbeitenden. Unsere zugelassenen Revisionsexperten arbeiten nach risikoorientierten Prüfungsansätzen und passen sich den Bedürfnissen Ihres Unternehmens an – für eine rechtskonforme und effiziente ordentliche Revision mit Mehrwert.