PRÜFAG

Gründungsprüfung

Eine Aktiengesellschaft wird gegründet, indem die Gründer in einer öffentlichen Urkunde festhalten, dass eine solche Gesellschaft errichtet werden soll. In dieser Urkunde werden die Statuten festgelegt sowie die notwendigen Organe (gemäss Art. 629 OR) ernannt. Grundsätzlich werden zwei Arten der Gründung unterschieden:

  • Ordentliche Gründung
  • Qualifizierte Gründung

Ordentliche Gründungen, bei welchen das Kapital bei einer Bank hinterlegt werden, unterliegen keiner Prüfpflicht. Liegt hingegen mindestens ein qualifizierender Tatbestand vor, verlangt das Gesetz (Art. 635a OR) eine Prüfungsbestätigung eines zugelassenen Revisors über die Vollständigkeit und Richtigkeit des Gründungsberichts (Gründungsprüfung). Als qualifizierende Tatbestände gelten die vollständige oder teilweise Liberierung des Aktienkapitals durch Sacheinlage, die Gewährung von Gründervorteilen und die Liberierung durch Verrechnung mit einer Forderung.

Die Gründer müssen im Gründungsbericht (Art. 635 OR) Rechenschaft ablegen über (soweit anwendbar):

  • die Art und den Zustand von Sacheinlagen und die Angemessenheit der Bewertung sowie Offenlegung der Überlegungen im Zusammenhang mit der Bewertung;
  • den Bestand und die Verrechenbarkeit der Schuld;
  • die Begründung und die Angemessenheit besonderer Vorteile zugunsten von Gründern oder anderen Personen.

 

Der Prüfungsgegenstand einer Gründungsprüfung (Art. 635a OR) ist der Gründungsbericht. Als zugelassene Revisionsexpertin prüft PRÜFAG Ihren Gründungsbericht und bestätigt schriftlich, dass dieser vollständig und richtig ist.

Interesse? Wir beraten sie gerne.

Mylène Stoercklé

Wir Überzeugen durch Qualität

Wir sind die PRÜFAG Wirtschaftsprüfung AG, ein erfahrenes Schweizer Unternehmen mit Sitz in Zürich, spezialisiert auf Wirtschaftsprüfung und treuhänderische Dienstleistungen, sowie Lohnbuchkontrollen . Seit 1980 bieten wir umfassende Services wie ordentliche und eingeschränkte Revisionen, Unternehmensbewertungen, Due Diligence sowie GAV- und Lohngleichheitskontrollen. Mit unserem kompetenten Team und einem breiten Dienstleistungsportfolio unterstützen wir Unternehmen dabei, finanzielle Integrität und Compliance sicherzustellen. 

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Gründungsprüfung – Ein sicherer Start für Ihr Unternehmen

Eine Unternehmensgründung ist ein bedeutender Schritt – besonders, wenn Vermögenswerte wie Maschinen, Fahrzeuge oder Forderungen eingebracht werden. In solchen Fällen braucht es eine sogenannte Gründungsprüfung. Sie stellt sicher, dass die eingebrachten Werte korrekt bewertet wurden und die Gründung transparent und nachvollziehbar erfolgt.

Transparenz und Vertrauen von Anfang an

Die PRÜFAG unterstützt Sie dabei mit langjähriger Erfahrung und fachlicher Präzision. Wir prüfen Ihre Unterlagen unabhängig und gewissenhaft und bestätigen, dass die Angaben im Gründungsbericht vollständig und richtig sind. Damit schaffen wir Vertrauen – bei den Behörden, bei Partnern und vor allem bei Ihnen selbst.

Ihre Gründung in sicheren Händen

Gerade wenn Sie eine bestehende Einzelfirma in eine GmbH oder AG überführen, sind klare Abläufe entscheidend. Wir begleiten Sie dabei von Anfang an, klären die richtigen Schritte und sorgen dafür, dass die Gründungsprüfung reibungslos verläuft.

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