Eine Aktiengesellschaft wird gegründet, indem die Gründer in einer öffentlichen Urkunde festhalten, dass eine solche Gesellschaft errichtet werden soll. In dieser Urkunde werden die Statuten festgelegt sowie die notwendigen Organe (gemäss Art. 629 OR) ernannt. Grundsätzlich werden zwei Arten der Gründung unterschieden:
Ordentliche Gründungen, bei welchen das Kapital bei einer Bank hinterlegt werden, unterliegen keiner Prüfpflicht. Liegt hingegen mindestens ein qualifizierender Tatbestand vor, verlangt das Gesetz (Art. 635a OR) eine Prüfungsbestätigung eines zugelassenen Revisors über die Vollständigkeit und Richtigkeit des Gründungsberichts (Gründungsprüfung). Als qualifizierende Tatbestände gelten die vollständige oder teilweise Liberierung des Aktienkapitals durch Sacheinlage, die Gewährung von Gründervorteilen und die Liberierung durch Verrechnung mit einer Forderung.
Die Gründer müssen im Gründungsbericht (Art. 635 OR) Rechenschaft ablegen über (soweit anwendbar):
Der Prüfungsgegenstand einer Gründungsprüfung (Art. 635a OR) ist der Gründungsbericht. Als zugelassene Revisionsexpertin prüft PRÜFAG Ihren Gründungsbericht und bestätigt schriftlich, dass dieser vollständig und richtig ist.
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Eine Unternehmensgründung ist ein bedeutender Schritt – besonders, wenn Vermögenswerte wie Maschinen, Fahrzeuge oder Forderungen eingebracht werden. In solchen Fällen braucht es eine sogenannte Gründungsprüfung. Sie stellt sicher, dass die eingebrachten Werte korrekt bewertet wurden und die Gründung transparent und nachvollziehbar erfolgt.
Die PRÜFAG unterstützt Sie dabei mit langjähriger Erfahrung und fachlicher Präzision. Wir prüfen Ihre Unterlagen unabhängig und gewissenhaft und bestätigen, dass die Angaben im Gründungsbericht vollständig und richtig sind. Damit schaffen wir Vertrauen – bei den Behörden, bei Partnern und vor allem bei Ihnen selbst.
Gerade wenn Sie eine bestehende Einzelfirma in eine GmbH oder AG überführen, sind klare Abläufe entscheidend. Wir begleiten Sie dabei von Anfang an, klären die richtigen Schritte und sorgen dafür, dass die Gründungsprüfung reibungslos verläuft.
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