PRÜFAG

Lohnbuchkontrollen

Die PRÜFAG Lohnbuchkontrollen AG hat sich auf die Prüfung von GAV-Einhaltungs- und Lohnbuchkontrollen spezialisiert und führt seit 2014 auch Lohngleichheitskontrollen durch. Während bei GAV-Unterstellungs-, Einhaltungs- und Lohnbuchkontrollen die Paritätischen Kommissionen des jeweiligen GAV die Adressaten der Kontrollberichte sind, werden die Berichte zu Lohngleichheitskontrollen zuhanden der auftraggebenden Unternehmen erstellt.

Lohnbuchkontrollen in Zahlen

Unterschiedliche GAV
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Lohnbuchkontrollen
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GAV-Einhaltungs- und Lohnbuchkontrollen

In der Schweiz bestehen für diverse Branchen Gesamtarbeitsverträge (GAV), die zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern vereinbart werden. Auf Gesuch der vertragsschliessenden Parteien können Bund oder Kantone GAV allgemeinverbindlich erklären, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen dazu erfüllt sind. Mit der Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) wird der Geltungsbereich eines GAV auf alle Arbeitnehmenden und Arbeitgeber der betreffenden Branche eines bestimmten Gebiets ausgedehnt.

In den jeweiligen GAV ist unter anderem geregelt, wie der Vollzug der GAV-Bestimmungen sichergestellt wird. Die aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern zusammengesetzte Paritätische Kommission (PK) beauftragt in der Regel eine externe Kontrollstelle mit dem Überprüfen der Einhaltung eines GAV. Diese erstellt einen Kontrollbericht zuhanden der PK, welche bei allfälligen Verstössen Sanktionen aussprechen kann. PRÜFAG kontrolliert die Einhaltung der Bestimmungen von verschiedenen GAV. Der Kontrollprozess erfordert ein effizientes und zielgerichtetes Prüfvorgehen und vor allem viel Erfahrung und Kenntnisse über die einzelnen Branchen.

Lohngleichheitskontrollen

Der Grundsatz der Lohngleichheit für Frau und Mann ist in der Bundesverfassung und im Gleichstellungsgesetz festgehalten. Vor allem im öffentlichen Beschaffungswesen wird heute von Firmen vermehrt der Nachweis verlangt, dass sie den Grundsatz der Lohngleichheit befolgen. Andernfalls werden sie bei Beschaffungsaufträgen nicht berücksichtigt. Die Firmen können die Lohngleichheit mittels eines kostenlos zugänglichen Tools – dem  Logib-Tool  – selbst überprüfen. Falls verlangt (zum Beispiel bei öffentlichen Beschaffungen), muss die korrekte Anwendung des Lohngleichheitstools von einer externen Kontroll- oder Prüfstelle bestätigt werden. In diesem Zusammenhang erhält die Kontroll- oder Prüfstelle meist auch den Auftrag, die Orts- und Branchenüblichkeit der Arbeitsbedingungen zu prüfen.

Interesse? Wir beraten sie gerne.

Hans Herrmann / Lobo Lutz