PRÜFAG | wir prüfen

Sonstige Prüfungen

Unsere Dienstleistungen

Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungsarten und den üblichen Auftragsprüfungen (z.B. nach Swiss GAAP FER oder nach IFRS) gibt es diverse Sachverhalte, die eine Prüfung hervorrufen können (sogenannte sonstige Prüfungen). So möchten beispielsweise die nachfolgenden Adressaten Gewissheit haben, dass:

  • die im Rahmen einer Kreditvereinbarung zu meldenden Kennzahlen gemäss Vertrag berechnet wurden;
  • in einem Unternehmen Lohngleichheit zwischen Mann und Frau herrscht und dass branchenübliche Löhne bezahlt werden (siehe auch «Lohngleichheitskontrollen»);
  • die gemeldeten Umsätze eines Modehauses an den Vermieter (Prüfung Umsatzmeldung bei vereinbarter Umsatzmiete) korrekt sind.

In solchen Fällen beschränken sich die Prüfungen auf die jeweiligen Sachverhalte und umfassen nicht den Jahresabschluss oder die Lohnbuchhaltung als Ganzes.

Gut zu wissen

Die Berechnung der zu prüfenden Zahlen oder der rechnerische Nachweis der Lohngleichheit zwischen Mann und Frau wie im obigen Beispiel obliegt immer dem Unternehmen. Der Prüfer kontrolliert ausschliesslich die vom Auftraggeber vorgenommenen Berechnungen und erwähnt in seinem Bericht die tatsächlichen Feststellungen.

Ansprechperson
Ansprechperson
  • Daniel Carotta

    Daniel Carotta

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