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Prüfung von Konzernrechnungen

Unsere Dienstleistungen

Kontrolliert eine juristische Person eines oder mehrere Unternehmen, so ist sie verpflichtet, eine konsolidierte Jahresrechnung (Konzernrechnung) zu erstellen. Davon ausgenommen sind Gesellschaften, die zusammen mit den kontrollierten Unternehmen zwei der nachstehenden Grössen in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren nicht überschreiten: CHF 20 Mio. Bilanzsumme, CHF 40 Mio. Umsatz und 250 Vollzeitmitarbeitende im Jahresdurchschnitt. Die Konzernrechnung ist von einem zugelassenen Revisionsexperten zu prüfen.

PRÜFAG ist sowohl als Konzernprüfer wie auch als Teilbereichsprüfer für einzelne Konzerngesellschaften tätig. Bei Letzteren prüfen wir im Auftragsverhältnis beispielsweise die nach IFRS erstellten Jahresrechnungen von Schweizer Tochtergesellschaften internationaler Unternehmen (IFRS-Reporting Packages).

Gut zu wissen

Muss die Konzernrechnung nicht nach einem anerkannten Rechnungslegungsstandard wie Swiss GAAP FER oder IFRS erstellt werden (z.B. börsenkotierte Unternehmen) – das heisst, die Konsolidierung erfolgt nach den Vorgaben des OR – ist eine Konsolidierung zu Buchwerten nach wie vor erlaubt. Allerdings verhindert die bei der Buchwertkonsolidierung fehlende Aufrechnung stiller Reserven ein zuverlässiges Urteil über die wirtschaftliche Lage eines Konzerns. Von dieser Methode ist deshalb abzuraten.

Ansprechperson
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  • Daniel Carotta

    Daniel Carotta

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