Bei einer Ordentlichen Revision muss der Prüfer in seinem Bericht zu Händen der Generalversammlung eine Empfehlung zur Abnahme der Jahresrechnung abgeben – dies im Unterschied zur Eingeschränkten Revision.
Grössere Unternehmen, die in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren zwei der nachfolgenden Kriterien überschreiten, sind zu einer Ordentlichen Revision verpflichtet:
CHF 20 Mio. Bilanzsumme, CHF 40 Mio. Umsatz und 250 Vollzeitmitarbeitende im Jahresdurchschnitt. Das Vorgehen ist umfangreicher als bei der Eingeschränkten Revision und umfasst neben dem Prüfen der Jahresrechnung auch die Prüfung des Internen Kontrollsystems (IKS). Der Prüfer erstattet dabei nicht nur einen Bericht an die Generalversammlung (Revisionsbericht), sondern informiert im so genannten Umfassenden Bericht auch den Verwaltungsrat über die Durchführung der Revision, deren Ergebnisse, Feststellungen zur Rechnungslegung sowie Feststellungen zum IKS.