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Lohngleichheitskontrollen

Unsere Dienstleistungen

Der Grundsatz der Lohngleichheit für Frau und Mann ist in der Bundesverfassung und im Gleichstellungsgesetz festgehalten. Vor allem im öffentlichen Beschaffungswesen wird heute von Firmen vermehrt der Nachweis verlangt, dass sie den Grundsatz der Lohngleichheit befolgen. Andernfalls werden sie bei Beschaffungsaufträgen nicht berücksichtigt. Die Firmen können die Lohngleichheit mittels eines kostenlos zugänglichen Tools - dem Logib-Tool - selbst überprüfen. Falls verlangt (zum Beispiel bei öffentlichen Beschaffungen), muss die korrekte Anwendung des Lohngleichheitstools von einer externen Kontroll- oder Prüfstelle bestätigt werden. In diesem Zusammenhang erhält die Kontroll- oder Prüfstelle meist auch den Auftrag, die Orts- und Branchenüblichkeit der Arbeitsbedingungen zu prüfen.

Gut zu wissen

Das Logib-Tool basiert unter anderem auf der statistischen Methode der Regressionsanalyse. Um aussagekräftige Analyseergebnisse zu erzielen, muss die Mindestzahl der Mitarbeitenden 50 Personen betragen. Ergo ist das Einsatzgebiet der Tools auf grössere Unternehmen beschränkt.

Ansprechperson
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  • Hans Herrmann

    Hans Herrmann

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