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GAV-Einhaltungs-/Lohnbuchkontrollen

Unsere Dienstleistungen

In der Schweiz bestehen für diverse Branchen Gesamtarbeitsverträge (GAV), die in der Regel zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern vereinbart werden. Auf Gesuch der vertragsschliessenden Parteien können Bund oder Kantone GAV allgemeinverbindlich erklären, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen dazu erfüllt sind. Mit der Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) wird der Geltungsbereich eines GAV auf alle Arbeitnehmer/innen und Arbeitgeber der betreffenden Branche oder eines bestimmten Gebiets ausgedehnt.

In den jeweiligen GAV ist unter anderem geregelt, wie der Vollzug der GAV-Bestimmungen sichergestellt wird. Die aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern zusammengesetzte Paritätische Kommission (PK) beauftragt in der Regel eine externe Kontrollstelle mit dem Überprüfen der Einhaltung eines GAV. Diese erstellt einen Kontrollbericht zuhanden der PK, welche bei allfälligen Verstössen Sanktionen aussprechen kann.

PRÜFAG kontrolliert die Einhaltung der Bestimmungen von verschiedenen AVE-GAV. Der Kontrollprozess erfordert ein effizientes und zielgerichtetes Prüfvorgehen und vor allem viel Erfahrung und Kenntnisse über die einzelnen Branchen.

Gut zu wissen

Die GAV haben in der Regel eine Laufzeit zwischen zwei und vier Jahren. Für eine Übersicht der aktuell gültigen AVE-GAV empfiehlt sich die Webseite des SECO.

Ansprechperson
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  • Hans Herrmann

    Hans Herrmann

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